Kaufpreisaufteilung berechnen
Abgeschrieben wird nur das Gebäude — Grund und Boden nutzen sich nicht ab. Wie du den Kaufpreis aufteilst, entscheidet deshalb über deine AfA und damit über jede Steuererklärung der nächsten Jahrzehnte. Der Rechner leitet den Gebäudeanteil aus dem Bodenrichtwert her und zeigt, was jeder Prozentpunkt konkret wert ist.
Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, Makler — sie wandern anteilig in die AfA-Basis.
Den Bodenrichtwert findest du kostenlos im BORIS-Portal deines Bundeslands.
Bei einer Eigentumswohnung gehört dir nur ein Bruchteil des Grundstücks — er steht in der Teilungserklärung. Beim Einfamilienhaus: 100 %.
Bodenwert: 45.000,00 €
So wird gerechnet
- Bodenwert (nicht abschreibbar)
- 45.000,00 €
- Gebäudewert
- 255.000,00 €
- + Nebenkosten, Gebäudeanteil
- 29.503,50 €
- (von insgesamt)
- 34.710,00 €
- AfA-Bemessungsgrundlage
- 284.503,50 €
- × AfA-Satz
- 2,0 %
Baujahr 1925 bis 2022: 2 % linear (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG).
Was der Anteil wert ist
Jeder Prozentpunkt mehr Gebäudeanteil bringt 28,11 € Steuerersparnis pro Jahr.
| Gebäudeanteil | Steuer pro Jahr | Über 10 Jahre |
|---|---|---|
| 80,0 % | 2.249,25 € | 22.492,50 € |
| 85,0 % | 2.389,83 € | 23.898,30 € |
| 90,0 % | 2.530,41 € | 25.304,10 € |
Wer entscheidet über den Anteil
- Eine im Notarvertrag vereinbarte Aufteilung ist für das Finanzamt grundsätzlich bindend — solange sie die realen Wertverhältnisse nicht grundsätzlich verfehlt und nicht zum Schein erfolgt.
- Die Arbeitshilfe des BMF ist nicht bindend. Der BFH hat 2020 entschieden, dass ein Gericht eine vertragliche Aufteilung nicht durch deren Ergebnis ersetzen darf (IX R 26/19).
- Diese Rechnung ist eine Planungsgröße, kein Gutachten. Im Streitfall entscheidet die Bewertung nach ImmoWertV, in der Regel durch einen Sachverständigen.
Und der Rest der Rechnung?
Die AfA ist ein Baustein. Ob sich das Objekt trägt, entscheidet sich erst mit Zins, Tilgung, nicht umlagefähigen Kosten und Rücklage — und mit dem Cashflow nach Steuern, in den diese AfA einfließt. UnserGrund rechnet dir die vollständige Auswertung.
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Die AfA bemisst sich am Gebäudeanteil der Anschaffungskosten — inklusive des anteiligen Gebäudeteils der Kaufnebenkosten (§ 7 Abs. 4 EStG). Der Bodenanteil bleibt außen vor, dauerhaft. Bei 334.710 € Gesamtinvestition und 2 % AfA bringt jeder Prozentpunkt Gebäudeanteil rund 67 € mehr Abschreibung pro Jahr; bei 42 % Grenzsteuersatz sind das gut 28 € Steuer jährlich — über zehn Jahre 281 €. Zehn Prozentpunkte machen daraus 2.800 €.
In teuren Innenstadtlagen kann der Bodenanteil 50 % und mehr betragen, auf dem Land deutlich unter 20 %. Die verbreitete Faustformel „75 % Gebäude" ist deshalb bequem, aber selten die beste verfügbare Zahl.
Wer über den Anteil entscheidet
Das ist der Punkt, an dem die meisten Ratgeber ungenau werden. Es gibt eine Rangfolge:
- Der Notarvertrag. Eine dort vereinbarte Aufteilung ist für das Finanzamt grundsätzlich bindend — vorausgesetzt, sie ist nicht zum Schein erfolgt, kein Gestaltungsmissbrauch und verfehlt die realen Wertverhältnisse nicht grundsätzlich. Das ist der wirksamste Hebel, und er kostet nichts außer einem Satz im Vertrag. Wer erst nach dem Kauf darüber nachdenkt, hat ihn verschenkt.
- Die BMF-Arbeitshilfe — nicht bindend. Das Bundesfinanzministerium stellt eine Excel-Arbeitshilfe bereit (zuletzt aktualisiert im Februar 2026). Der Bundesfinanzhof hat 2020 entschieden, dass ein Gericht eine vertragliche Aufteilung nicht durch deren Ergebnis ersetzen darf: Die Arbeitshilfe verengt die Bewertung auf ein vereinfachtes Sachwertverfahren und bildet die realen Verkehrswerte damit nicht zuverlässig ab (BFH, Urteil vom 21.07.2020, IX R 26/19).
- Im Streitfall: die Bewertung nach ImmoWertV. Boden- und Gebäudewert werden gesondert ermittelt und der Kaufpreis im Verhältnis dieser Werte aufgeteilt. Für Wertermittlungen ab dem 01.01.2022 gilt die ImmoWertV 2021. In der Praxis heißt das: ein Sachverständigengutachten.
Im Gesetzgebungsverfahren
Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 sieht erstmals eine gesetzlich geregelte Methode für die Kaufpreisaufteilung vor, die sich an der BFH-Rechtsprechung und der ImmoWertV 2021 orientiert. Verfahrensstand: Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 12.08.2026 beschlossen; Bundestag und Bundesrat haben noch nicht abschließend entschieden. Es ist damit noch nicht geltendes Recht. Wer jetzt kauft, richtet sich nach der oben beschriebenen Rangfolge und behält das Verfahren im Auge — ändert sich die Rechtslage, ändert sich diese Seite mit.
Den Bodenwert selbst ermitteln
Drei Zahlen genügen für eine erste, belastbare Näherung:
- Grundstücksfläche — steht im Kaufvertrag und im Grundbuch.
- Bodenrichtwert in €/m² — kostenlos über das BORIS-Portal des jeweiligen Bundeslands abrufbar, herausgegeben vom örtlichen Gutachterausschuss.
- Miteigentumsanteil — bei einer Eigentumswohnung gehört dir nur ein Bruchteil des Grundstücks. Der Anteil steht in der Teilungserklärung, oft als Bruch wie 87/1000. Wer ihn vergisst, rechnet den Bodenwert der ganzen Anlage gegen den Preis einer Wohnung und landet bei einem absurd niedrigen Gebäudeanteil.
Beispielrechnung
Beispiel: Eigentumswohnung, Baujahr 1990, Kaufpreis 300.000 €, Kaufnebenkosten 34.710 €. Das Grundstück der Anlage misst 450 m², der Bodenrichtwert liegt bei 400 €/m², der Miteigentumsanteil beträgt 100/1000.
- Bodenwert gesamt: 450 m² × 400 €/m² = 180.000 €
- Dein Anteil: 180.000 € × 10 % = 18.000 €
- Gebäudeanteil: (300.000 − 18.000) ÷ 300.000 = 94 %
- AfA-Basis: 334.710 € × 94 % = 314.627,40 €
- AfA pro Jahr: 314.627,40 € × 2 % = 6.292,55 €
- Steuerersparnis bei 42 %: rund 2.642,87 € pro Jahr
Ein Gebäudeanteil von 94 % ist hoch — er entsteht hier durch den kleinen Miteigentumsanteil. Genau deshalb ist er begründungsbedürftig: Je weiter der Anteil von den örtlichen Wertverhältnissen abweicht, desto eher schaut das Finanzamt genauer hin.
Weiterlesen
- AfA und Steuern bei der Mietimmobilie — Sätze, Sonderfälle und die 15-%-Falle bei Renovierungen.
- Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf — welcher Teil davon überhaupt in die AfA-Basis wandert.
- Wie UnserGrund rechnet
Quellen
- BMF, 12.08.2026 — Bundeskabinett beschließt das Jahressteuergesetz 2026 (Entwurf)
- § 7 EStG — Absetzung für Abnutzung
- BFH, Urteil vom 21.07.2020 — IX R 26/19 (Kaufpreisaufteilung)
- ImmoWertV 2021 — Immobilienwertermittlungsverordnung
Stand: September 2026. Dieser Rechner dient der allgemeinen Information und ist keine Steuerberatung. Er liefert eine Planungsgröße, kein Wertgutachten. Die verbindliche Aufteilung gehört in den Kaufvertrag und im Zweifel in die Hände eines Steuerberaters oder Sachverständigen.
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