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Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf 2026: Grunderwerbsteuer, Notar & Makler

12.05.2026 — UnserGrund-Redaktion Grundlagen
Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf 2026: Grunderwerbsteuer, Notar & Makler

Der Kaufpreis ist nur ein Teil der Wahrheit. Wer eine Immobilie als Kapitalanlage kauft, sollte die Kaufnebenkosten von Anfang an einplanen – sie liegen je nach Bundesland und Maklerbeteiligung typischerweise zwischen 8 % und 15 % des Kaufpreises und müssen in der Regel aus Eigenkapital bezahlt werden.

Die drei großen Blöcke der Kaufnebenkosten

Beim Immobilienkauf fallen im Wesentlichen drei Kostenarten an: die Grunderwerbsteuer, die Notar- und Grundbuchkosten sowie – falls ein Makler beteiligt ist – die Maklercourtage.

1. Grunderwerbsteuer (GrESt)

Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer (§§ 1, 11 GrEStG). Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis (die Gegenleistung nach § 8 GrEStG, in der Regel ohne mitgekauftes Inventar). Sie trägt der Käufer, und erst nach ihrer Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – ohne die der Eigentumsübergang nicht ins Grundbuch eingetragen wird.

Der Steuersatz unterscheidet sich deutlich je Bundesland – von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, im Saarland und in Schleswig-Holstein:

BundeslandGrunderwerbsteuer
Baden-Württemberg5,0 %
Bayern3,5 %
Berlin6,0 %
Brandenburg6,5 %
Bremen5,5 %
Hamburg5,5 %
Hessen6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %
Niedersachsen5,0 %
Nordrhein-Westfalen6,5 %
Rheinland-Pfalz5,0 %
Saarland6,5 %
Sachsen5,5 %
Sachsen-Anhalt5,0 %
Schleswig-Holstein6,5 %
Thüringen5,0 %

Stand 2026. Die Länder passen ihre Sätze gelegentlich an – Thüringen senkte zum 01.01.2024 von 6,5 % auf 5,0 %, Bremen erhöhte zum 01.07.2025 auf 5,5 %.

2. Notar- und Grundbuchkosten

Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, das Grundbuchamt schreibt das Eigentum um. Diese Gebühren sind bundeseinheitlich nach dem GNotKG geregelt und nicht verhandelbar. Als Faustwert rechnet man rund 1,5 % des Kaufpreises (etwa 1,0 % Notar + 0,5 % Grundbuch); die reale Spanne liegt zwischen 1,0 % und 2,0 %.

3. Maklercourtage

Ist ein Makler beteiligt, kommt die Courtage hinzu – häufig 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer als Käuferanteil. Seit Dezember 2020 gilt beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern das Prinzip der geteilten Maklerkosten: Wer den Makler beauftragt, trägt mindestens die Hälfte.

Rechenbeispiel: Eigentumswohnung in NRW

Angenommen, du kaufst eine vermietete Eigentumswohnung in Nordrhein-Westfalen für 300.000 € über einen Makler:

  • Grunderwerbsteuer (6,5 %): 19.500 €
  • Notar & Grundbuch (1,5 %): 4.500 €
  • Maklercourtage (3,57 %): 10.710 €

Macht zusammen 34.710 € Kaufnebenkosten – also rund 11,6 % obendrauf. Die Gesamtinvestition liegt damit bei 334.710 €.

Gute Nachricht für Kapitalanleger

Bei einer vermieteten Immobilie zählen Grunderwerbsteuer, Notar-, Grundbuch- und Maklerkosten zu den Anschaffungsnebenkosten. Sie werden gemeinsam mit dem Gebäudeanteil über die AfA abgeschrieben – nur der Grundstücksanteil bleibt außen vor. Die Nebenkosten sind also nicht „verloren“, sondern wirken über die Abschreibung steuerlich mit.

Sonderfall: Erwerb innerhalb der Familie

Bei der Übertragung zwischen engen Angehörigen – etwa zwischen Eltern und Kindern oder Ehegatten – kann die Grunderwerbsteuer ganz entfallen (§ 3 GrEStG). Hier lohnt der Blick in den Einzelfall.

Faustregel

Plane für die Kaufnebenkosten rund 10–15 % des Kaufpreises ein und halte sie als Eigenkapital bereit. Banken finanzieren die Nebenkosten meist nicht mit.


Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr; Gesetze, Steuersätze und Förderkonditionen (Stand 2026) können sich ändern. Für deinen konkreten Fall wende dich bitte an einen Steuerberater, Notar oder Rechtsanwalt.

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